Kantone und Gemeinden entmündigen?
Das Parlament hat sich in der ohnehin permanenten Regulierungswut noch selbst geschlagen und der rot-grünen – wenn nicht fundamentalistisch geprägten – Landschaftsinitiative einen noch weitergehenden indirekten Gegenvorschlag gengenübergestellt. Nun kann das Volk zum Glück der berechtigten Forderung nach Eindämmung der ausufernden Bürokratie und Machtverschiebung nach Bern, Einhalt gebieten.
Die Raumplanung ist traditionell eine Aufgabe von Gemeinden und Kantonen – bis jetzt zumindest. Damit soll jetzt Schluss sein. Kantone und Gemeinden werden mit dem revidierten Raumplanungsgesetz unter eidgenössische Vormundschaft gestellt. Dass hier kantonale Baudirektoren noch jubilieren ist schwer erklärbar. Möglicherweise versprechen sie sich über den „Berner Hebel“ mehr Macht und Einfluss auf die Raumplanung, als der zugegebenermassen mühsamere Weg über die eigenen politischen Institutionen, bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern.
Mit den Landressourcen soll haushälterisch umgegangen werden. Diesem Anliegen ist vorbehaltlos zuzustimmen. Das Umdenken hat in den Gemeinden, Kantonen und breiten Bevölkerungskreisen längst stattgefunden und kann pragmatisch und schnell wirksam umgesetzt werden. Verdichtetes Bauen, bessere Ausnützung, vermehrtes Überbauen von Hanglagen für Einfamilienhäuser und Steigerung der Attraktivität zur Umnutzung von bereits überbautem Land, sind nur einige Beispiele für die pragmatischen Handlungsoptionen auf Stufe Gemeinde und Kanton, ohne zentralistischen „Marschbefehl“ aus Bern.
Mit der Forderung nach Auszonung geht der indirekte Gegenvorschlag noch weit über die Forderung der Landschaftsinitiative hinaus. Wir riskieren damit immense Entschädigungsforderungen und jahrelange Rechtsstreitereien, die höchstens Anwälte beglücken können. Damit senken wir die Attraktivität der Landregionen und verstärken den Druck auf die Zentren. Es ist eine marktwirtschaftliche Binsenwahrheit, dass damit das Bauland verteuert und letztlich die Wohnungsmieten steigen würden. Wollen wir das? Nein! Lehnen wir den „Vormundschaftsbefehl“ aus Bern am 03. März ab und behalten die Gestaltung unserer schönen Landschaft in den eigenen Händen.